Schallschutzmessungen

Bewohner erwarten in ihrer Wohnung einen Schutz vor Geräuschen von außen
und aus der Nachbarschaft sowie ein Mindestmaß an Vertraulichkeit durch den
Schutz nach außen. Schallschutz gilt daher als ein wichtiges Merkmal für die
Qualität  einer Wohnung.

Sowohl im Neubaubereich als auch im Altbaubestand - hier speziell in Doppel-
oder Mehrfamilienhäusern - treten immer häufiger Beschwerden auf über eine
nicht ausreichende Schalldämmung - z.B. gegen Trittschall.

Nicht nur aus baulichen Gründen, sondern insbesondere auch aus Gründen des
Gesundheitsschutzes ist dieser geforderte Schallschutz in der DIN 4109 festgelegt
und geregelt - z.B. maximal 42 db Trittschall im Wohnbereich. Neben den eigenen
Räumlichkeiten betrifft dieses natürlich im Besonderen die Nachbarschaft, wie
z.B. den Trittschall bei Treppen.

Wir ermitteln mit Hilfe von zertifizierten und zugelassenen Messgeräten insbeson-
dere im Neu- oder vorzugsweise im Rohbaubereich (hier kann im negativen Fall
noch relativ kostengünstig gegengesteuert werden) die realen Werte, gleichen
diese mit den gesetzlichen Vorgaben ab, dokumentieren sie gerichtsfest und
zeigen - soweit möglich oder nötig - entsprechende Lösungswege auf.

Lassen Sie sich in einem unverbindlichen Gespräch aufzeigen,
wo und wie wir Ihnen helfen können.

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Jörg Bastian - Sachverständiger - Plogstieg 3, 22453 Hamburg - Tel. 040 / 571 287 39 - Mail info@joerg-bastian.de